Starkregen und Hochwasser
Mit seinen Flussauen und vielzähligen Gewässern spielt das Thema Hochwasser eine wichtige Rolle in Fürth. Hier erfahren Sie, was die Verwaltung tut und wie Sie einen Beitrag zum Schutz von Haus und Grund leisten können.
Gefahren durch Starkregen
… können leider überall auftreten und sind oft nur kurzfristig vorhersehbar. Sie folgen heftigen Niederschlägen in einem eher kleinräumigen Gebiet. Diese Umstände können eine kurzfristige Reaktion erschweren. Daher ist eine Vorsorge beim Thema Starkregen besonders wichtig.
Starkregenereignisse treten besonders häufig bei warmen Luftmassen (circa Mai bis September) auf. Durch die immer weiter voranschreitende Klimakrise steigen auch die Temperaturen bei uns in Fürth (siehe auch Themenseite Hitze), was widerrum einen Anstieg der Extremwettereignisse wie Starkregen zur Folge hat. Das kann zu Überflutungen und Sturzfluten führen. Hinweise auf mögliche Gefährdungen diesbezüglich finden Sie auf der Hinweiskarte des Landesamts für Umwelt.
Wir müssen also vor Ort reagieren: Zur Vorsorge vor Gefahren sind Maßnahmen sowohl bei (kritischen) Infrastrukturen, aber auch im gewerblichen und privaten Bereich wichtig.
Warnereignis | Regenmenge in einer Stunde | Regenmenge in sechs Stunden | Wetterwarnung |
15 bis 25 l/m² | 20 bis 35 l/m² | Stufe 2: Markante Wetterwarnung | |
> 25 bis 40 l/m² | > 35 l/m² bis 60 l/m² | Stufe 3: Unwetterwarnung | |
> 40 l/m² | > 60 l/m² | Stufe 4: Warnung vor extremem Unwetter |
Tabelle: Deutscher Wetterdienst (DWD)
Tipps: Wenn Hochwasser droht
- Keine wertvollen Gegenständen und Elektrogeräten, Giftstoffen und Lacke, wichtige Dokumenten, Gegenstände auf dem Boden in gefährdeten Räumen lagern
- Regelmäßige Wartung von Hausentwässerungsanlagen, wie Rückstausicherungen und Dachentwässerung, Abdichtungen von Fenstern und Türen
- Bauliche Vorsorge, zum Beispiel Sicherung der Heizungsanlage und Öltanks, Verzicht auf Steckdosen und Anschlüsse in Bodennähe in Kellerräumen, Verzicht auf wasserempfindliche Baumaterialien wie Holz und Gips in den Kellerräumen, ggf. Vorhalten einer Tauchpumpe
- Handlungsplan mit Familie und Nachbarn, der auch Regelungen bei Abwesenheit enthält, erstellen
- Wo sinnvoll: Abschließen einer Elementarschadenversicherung (als Erweiterung einer Gebäude- bzw. Hausratsversicherung)
- Stets Fenster und Türen beim Verlassen des Gebäudes schließen
- Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie kontrolliert
- Bleiben Sie auf dem Laufenden via Radio, TV, Internet und Warn-Apps
- Befolgen Sie die Anweisungen von Behörden und Rettungskräften
- Wenn Ihr Eigenschutz gewährleistet ist, informieren Sie ggf. Nachbarn, Familie und Freunde
- Unterstützen Sie ggf. hilfsbedürftige Personen in Ihrem Umfeld
- Kein Aufenthalt in Tiefgaragen oder Kellern
- Wenn möglich: Strom von gefährdeten Gebäudeteilen abstellen
- Räume, in die bereits Wasser eingedrungen ist, auf keinen Fall betreten
- Keine Türen von Räumen öffnen, in die bereits Wasser eingedrungen ist
- Meiden Sie potenzielle Überflutungsgebiete außerhalb des Gebäudes, wie Unterführungen oder den Aufenthalt nahe Fließgewässern
- Räume erst abpumpen, wenn kein Wasser mehr zufließt
- Sofort nach Abklingen des Regens mit Aufräumen und Trocknen beginnen
- Elektrik, Öltanks und ggf. die Gebäudestatik durch Fachpersonal prüfen (lassen)
- Wenn Schadstoffe ausgetreten sind und weitere Hilfe nötig ist, Feuerwehr informieren
- Lüften
- Alle Schäden genau für die Versicherung dokumentieren, unter anderem mit Fotos, Belegen, ggf. Zeugen und im Zweifel beschädigte Gegenstände zur Dokumentation aufbewahren
- Autos, die im Wasser standen nicht sofort anlassen; bei Wasserständen bis zum Motor Fachpersonal hinzuziehen
- Elektrogeräte erst nach fachlicher Prüfung in Betrieb nehmen
- Möbel weg von Wänden stellen und erhöht, zum Beispiel auf Klötzen oder draußen lagern
- Direkten Hautkontakt mit Flutwasser sowie gefluteten Gegenständen bis zur Reinigung vermeiden
- Obst oder Gemüse aus gefluteten Gärten nicht oder erst nach gründlicher Reinigung verzehren
Fürth handelt
Wie unvorhersehbar und schwerwiegend Starkregenereignisse sein können, zeigen vor allem die schrecklichen Katastrophen aus Simbach am Inn 2016 oder dem Ahrtal im Jahr 2021. Wenn auch glücklicherweise nicht vergleichbar, gingen Starkregenfälle in den letzten Jahren ebenfalls an unserer Region nicht spurlos vorbei: Am 17. August 2023 wurden in Nürnberg mit bis zu 85 Litern pro Quadratmeter in zwei Stunden das stärkste je gemessene Regenereignis aufgezeichnet. Eine Besonderheit dabei: Nahezu das ganze Stadtgebiet war davon betroffen und nicht, wie bei Starkregen sonst üblich, kleinräumige Gebiete.
Und auch in Fürth wurde die Bahnunterführung Höfener Straße, die Auffahrt zum Frankenschnellweg sowie Teile der Alten Reutstraße geflutet. Auch etliche private Keller wurden überschwemmt. Im Stadtteil Sack kam es im Juni 2023 zu Überflutungen, wo laut Wetterdaten des Flughafens Nürnberg in einer Stunde 44,9 Liter Niederschlag gemessen wurden. In Atzenhof sind vom Sommer 2021 außerdem allein mindestens vier Überflutungsereignisse bekannt.
Durch seine vielen Flussauen und Gewässer spielt das Thema Hochwasser eine wichtige Rolle und muss dementsprechend zusammenhängend betrachtet werden. Die Stadt führt eine Hochwasserrisikomanagementplanung durch. Risikobewertungen, Karten und Maßnahmen liegen für die größeren Gewässer (Bucher Landgraben, Farrnbach, Gründlach, Pegnitz, Rednitz, Regnitz, Wetzendorfer Landgraben, Zenn) vor.
Auch die Region um die Farrnbach ist als Risikobereich bereits bekannt. Hierzu führt die Stadt derzeit ein Sturzflut-Risikomanagement für das Einzugsgebiet des Flusses durch.
Künftig sollen auch für Starkregenereignisse Gefahrenkarten inklusive Maßnahmen für das gesamte Stadtgebiet erstellt werden. Vorhandene Wissensstände, wie die bereits benannten, werden darin mit einfließen. Kriterien, die dem Schwammstadt-Prinzip entsprechen, werden bei baulichen Maßnahmen mitbedacht.
Ab 2025 regelt außerdem die Entwässerungsgebührensatzung neu, dass Reduzierungen bzw. Pufferungen von Niederschlagswasser vor der Einleitung in die Kanalisation durch Dachbegrünungen, Rigolen, Zisternen etc. bei der Bemessung der Niederschlagswassergebühr berücksichtigt werden.
Ein wesentlicher Baustein zu einer aktiven Gefahrenvorsorge ist eine wassersensible Stadtentwicklung bzw. das sog. „Schwammstadtprinzip“. Beides beinhaltet dasselbe Ziel: Infrastrukturen sollen nicht mehr nur eine Wasserableitung aus den Siedlungsräumen begünstigen, sondern eine Speicherung von Wasser an Ort und Stelle ermöglichen.
So sorgt das Schwammstadtprinzip in der heißen Jahreszeit durch Verdunstungseffekte für eine Kühlung in der Stadt, Speicher werden bei Niederschlägen aufgefüllt und auch der Grundwasserpegel kann von der Speicherung profitieren. Bei heftigen Regenfällen können diese Speicherfunktionen ebenfalls greifen und dadurch Auswirkungen abfedern.
Hintergrund: Das Prinzip Schwammstadt
Quelle: LfU 2023b
Wie der Name schon vermuten lässt, saugt die Schwammstadt Wasser auf und speichert es. Denn: Hohe Niederschlagsmengen überlasten die Kanalisation. Jedes Wasser, das vor Ort zurückgehalten oder genutzt, verdunstet oder versickert, kann keine Wege, Straßen oder Keller überfluten. Dazu tragen bei:
Für Eigentümerinnen und Eigentümer
Gut zu wissen und häufig gefragt
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bietet in seinem „Leitfaden Starkregen – Objektschutz und bauliche Vorsorge“ verschiedene Informationen und Hilfestellungen an. Hierüber ist auch eine Gefährdungseinschätzung für Privatgebäude (Leitfaden, Seite 33 ff. bzw. 79 ff.) abrufbar. Folgende Gebiete und Objekte sind danach besonders gefährdet:
- Gebiete mit hohem Versiegelungsgrad bzw. dichter Besiedelung
- Gebiete in Senken und Hanglagen oder in der Nähe von Gewässern
- Unterkellerte bzw. tief liegende Gebäude/ Gebäudeteile mit Öffnungen nach außen ohne Schutzmaßnahmen (Türen, Treppen, Lichtschächte oder Garageneinfahrten)
- Nicht funktionsfähige Entwässerungsabläufe und Notentwässerungen des Daches
- Kanalanschlüsse unter der Rückstauebene und fehlende Rückstausicherungen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Haus und Grund vor Überflutungen zu schützen. Schutzmaßnahmen sind abhängig von der Lage des Gebäudes oder Gebietes und von und Gebäudemerkmalen. Jedoch muss auch festgestellt werden: Ein absoluter Schutz gegen Überflutungen durch Starkregen ist nicht möglich. Schäden können durch Vorsorgemaßnahmen jedoch eingedämmt werden.
Eine Pflicht zur Eigenvorsorge leitet sich aus § 5 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ab:
“Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.”
Vor Oberflächenwasser, zum Beispiel:
- Wegleiten des Wassers von Gebäuden und kritischer Infrastruktur, zum Beispiel durch Bodenschwellen bei Hanglagen oder mobile Systeme wie Dammbalken. Dies darf nicht zu Nachteilen für Nachbargrundstücke führen (vgl. § 37 WHG).
- Anpassen der Gebäudeöffnungen, zum Beispiel durch höherliegende Eingänge, Aufkantungen, Überdachungen
Vor Rückstau aus dem Kanalnetz, zum Beispiel:
- Rückstausicherungen anbringen und regelmäßig kontrollieren, falls Hausanschlüsse unter der Rückstauebene liegen
Bitte beachten: "Die Rückstauebene ist die Höhe der Straßenoberkante an der Anschlussstelle an die Entwässerungseinrichtung, sofern von der Stadtentwässerung keine andere Rückstauebene festgelegt wurde." (vgl. Stadt Fürth (2017): § 3 Nr. 14) - Anbringung und Wartung von Abwasserhebeanlagen
Die Wartung muss einmal im Jahr bei Einfamilienhäusern und zweimal im Jahr bei Zweifamilienhäusern erfolgen. - Anbringung von Rückstauverschlüssen (unter bestimmten Voraussetzungen; ansonsten Verwendung einer Abwasserhebeanlage)
Wartung zwei Mal im Jahr durch sachkundiges Personal
Vor Bodenfeuchte, Grundwasser und Sickerwasser, zum Beispiel:
- Horizontalabdichtung verhindert das Aufsteigen von eingedrungenem Wasser im Bauteil, zum Beispiel Bitumen- und Polymerbitumenbahnen oder Kunststoff- oder Elastomerbahnen bzw. durch Injektionsverfahren im Bestand
- Vertikalabdichtung verhindert das Eindringen von Bodenfeuchte und Sickerwasser, sie muss mindestens 30 Zentimeter über Geländeoberkante geführt werden und an Horizontalabdichtung anschließen
- Drainage, um den Wasserdruck zu senken
Bitte beachten: Gegebenenfalls wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich
Vor Grundwasser und aufstauendem Sickerwasser, zum Beispiel:
Abdichtungen bei schwach- und undurchlässigen Böden und anstehendem Grundwasser können Sie mit einer Wanne im Neubau oder der Sanierung von Rohrdurchlässen, einer Abdichtung von Fehlstellen durch Injektionsverfahren oder Innentrogabdichtung im Bestand schützen.
Speicher, wie Retentionsmulden, unterirdische Tanks oder Zisternen können gewisse Mengen Wasser zurückhalten. Zisternen sind auch bei starker Neigung und als Brauchwasserspeicher von Nutzen. Auch möglich ist die Speicherung auf dem Dach, bspw. durch Grün-, Blau- und Retentionsdächer. Je flacher ein solches Dach ist, desto effektiver kann es Wasser speichern.
Entsiegelungsmaßnahmen und Bepflanzungen steigern die Versickerung und Verdunstung. Bei Starkregen sind Böden jedoch schnell gesättigt. Abhilfe schaffen können ggf. Versickerungsanlagen.
Achtung: Denkmäler und bauliche Maßnahmen
Bei Bau- und Bodendenkmälern unterliegen viele der folgenden vorgeschlagenen Maßnahmen der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnispflicht nach Art. 6 und 7 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes, so z. B. der Einbau von Horizontal- und Vertikalabdichtungen, die Begrünung von Dächern oder die Entsiegelung von Böden in Denkmalensembles, Denkmalnähe oder Bodendenkmälern. Erlaubnispflichtige Maßnahmen müssen daher vor ihrer Ausführung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde im Rahmen eines Erlaubnisverfahrens abgestimmt werden.
Einen Überblick, ob Gebäude oder Grundstücke in der Denkmalliste verzeichnet sind, gibt der Bayerische Denkmalatlas.
Im Fall einer Umsetzung baulicher Maßnahmen zur Starkregenvorsorge liegt ggf. eine Antragspflicht für bauordnungsrechtliche Maßnahmen vor. Für Abstimmungen steht die Bauaufsicht der Stadt Fürth zur Verfügung.
Ihr Beitrag zur Schwammstadt mit unserer Unterstützung
Entsiegelungen, Dachbegrünungen und Grünflächen schaffen natürliche Retentionsflächen und kühlen das Stadtklima. Bei solchen Begrünungsmaßnahmen unterstützt die Stadt Fürth private Haushalte, Vereine sowie Unternehmen mit dem Förderprogramm „Fürth blüht auf“. Hier können alle unbürokratisch einen Zuschuss beantragen, die auf ihrem Grundstück noch Platz für einen Baum haben oder die Hausfassade oder das Dach begrünen wollen und so Haus und Grund etwas besser vor Starkregen schützen und Fürth grüner und nachhaltiger gestalten wollen.