Station 8: Wild und Jagd
Die natürliche Verhaltensweise der Wildtiere ist ab einem gewissen Punkt nicht mehr verträglich für den Wald. Verantwortungsvolles Wildtiermanagement erhält das Gleichgewicht im Ökosystem Wald aufrecht.
Wild in der freien Natur
Von Wildschäden spricht man bei Verbiss an Keimlingen, Knospen und Trieben (vor allem durch Rehwild), durch Fegen (Hirsche und Rehböcke reiben ihr Geweih an jungen Waldbäumen) sowie durch Schälen (Rot-, Dam-, Muffel- und Sikawild äsen Rinde und freiliegende Wurzeln jüngerer Bäume). Wenn zu viele Bäume beschädigt werden, kann die Balance zwischen der Anzahl der Wildtiere, deren Ruhebedürfnis und dem verfügbaren Nahrungsangebot aus dem Gleichgewicht geraten.
Die Waldbewohner wachsen abseits von Gehegen ohne menschliche Einflüsse auf; sie werden weder gemästet, noch erhalten sie Medikamente oder künstliche Wachstumshormone.
Rechtliche Grundlage für die Jagd in Deutschland sind die Jagdgesetze des Bundes und der Länder. In Deutschland ist das Jagdrecht ein Eigentumsrecht, das an Grund und Boden gebunden ist. Der Grundeigentümer oder die Grundeigentümerin bspw. eines Waldes kann dieses Recht selbst ausüben oder verpachten.
Wann gejagt werden darf
Das Recht zur Bejagung ist gleichzeitig mit der Pflicht zur Hege der Wildtiere verbunden. Die Hegepflicht ist im Bundesjagdgesetz verankert und verpflichtet Jagende, sich um die verschiedenen Wildtiere und deren Lebensräume zu kümmern. Dazu gehört zum Beispiel, dass sie für die Tiere Wildwiesen, Wildäcker und Salzlecken anlegen. Bundesweit sind mehr als 80 Prozent der Jagdfläche in privater Hand.
Die Jäger beteiligen sich auch an der flächendeckenden Impfung der Füchse gegen Tollwut. Außerdem erlegen sie kranke und verletzte Tiere, um deren Leiden zu beenden und der Ausbreitung von Wildseuchen zu begegnen. So soll die nachhaltige Jagd in Deutschland einen wichtigen Beitrag für die Gesundheit der Wildtierbestände und für den Wald leisten.