Lärmschutzwand am Straßenrand

Lärmschutz

Im Alltag sind wir allgegenwärtig von Lärm umgeben. Verkehr, Baustellen, Gewerbe, Haus- und Gartenarbeiten sowie Freizeitaktivitäten verursachen in einer Großstadt vielfältige Geräuscheinwirkungen. 

Lärmbelästigung

Ergebnis einer repräsentativen Umfrage

Ob ein Geräusch als Lärm empfunden wird, ist abhängig von der persönlichen Einstellung dazu und somit subjektiv. Mit Gesetzen und Regelwerken versucht man, den Lärm objektiv zu erfassen und zu bewerten. 

Die verschiedenen Lärmarten werden aufgrund ihrer Geräuschcharakteristik rechtlich getrennt voneinander berechnet und beurteilt. Das Recht unterschiedet zwischen

  • Verkehrslärm, 
  • Gewerbe- und Anlagenlärm, 
  • Baulärm, 
  • Sport- und Freizeitlärm sowie
  • Nachbarschaftslärm.

Eine summarische Betrachtung aller einwirkenden Lärmarten gibt es bislang nicht.

Verkehrslärm

Straßenverkehrslärm ist Lärm von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen. Der Straßenverkehr stellt vielerorts in Deutschland die dominierende Lärmquelle dar. Die Geräusche von Fahrzeugen auf Betriebsgeländen sind im rechtlichen Sinn kein Straßenverkehrslärm, sondern Gewerbelärm.

Schienenverkehrslärm ist der Lärm von Fahrzeugen auf öffentlichen Schienenwegen. Der Schienenverkehrslärm wird unabhängig vom Straßenverkehrslärm behandelt. Zuständig für Lärm an Eisenbahnstrecken des Bundes ist das Eisenbahn-Bundesamt.

Lärm von Flugzeugen und Hubschraubern beim Start, bei der Landung oder während des Fluges wird als Fluglärm bezeichnet. Zuständig für Fluglärm ist der Fluglärmbeauftragte der Regierung von Mittelfranken beim Luftamt Nordbayern.

Lärmaktionsplanung

Um Abhilfe gegen Verkehrslärm zu schaffen und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, hat das Europäische Parlament einen einheitlich geltenden Rahmen geschaffen. Das soll helfen, die schädlichen Emissionen zu verringern oder zu vermeiden.

Die Regelung fordert von Kommunen, für Hauptverkehrsstraßen, die pro Jahr über drei Millionen Fahrzeuge passieren, einen Lärmaktionsplan (LAP) aufzustellen. Die Fachämter der Stadt Fürth haben hierzu zusammen mit auf diesem Gebiet erfahrenen Ingenieurbüros ein entsprechendes Konzept erarbeitet und dieses im vorgeschriebenen Turnus fortgeschrieben. Grundlage für diesen LAP Fürth ist die Lärmkartierung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt. Er analysiert die Situation in der Kleeblattstadt und beschreibt detaillierte Maßnahmen zur Verringerung der Belastungen. Der Beschluss des LAP durch den Stadtrat soll im 2. Halbjahr 2024 erfolgen.

Hinweis: Für die Bundesautobahn A73 im Stadtgebiet Fürth ist die Lärmaktionsplanung Bayern, durchgeführt durch die Regierung von Oberfranken, ausschlaggebend. Für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes im Stadtgebiet Fürth ermittelt das Eisenbahn-Bundesamt die Lärmsituation und erstellt einen Lärmaktionsplan.

Weitere Störquellen

Schallschutzfenster-Programm

Wer entlang kartierter Lärmschwerpunkte in Fürth wohnt, kann sich den Einbau von Schallschutzfenstern bezuschussen lassen. Das reduziert den durch Straßenverkehr verursachten Lärm. Welche Voraussetzungen dafür gelten und in welcher Höhe die Verwaltung fördert, erfahren Sie auf unserer Themenseite. 

Schallschutzfensterprogramm

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