Stau auf einer Straße

Luftbelastung und Luftverschmutzung

Saubere Luft ist von überragender Bedeutung – für Mensch und Umwelt. Der Straßenverkehr, Emissionen Gewerbetreibender und ältere Heizungsanlagen und Kaminöfen haben Auswirkungen auf die Luftqualität.

Schadstoffmessung

Um die Qualität der Luft bestimmen zu können, werden die Emissionen und Immissionen von Schadstoffen erfasst und ausgewertet. Eine Messstation in der Theresienstraße überwacht die Luftqualität in Fürth. Sie ermittelt Daten, die an das lufthygienische Landesüberwachungssystem Bayerns (LÜB) weitergeleitet werden. In Bayern gibt es über 50 Messstationen. Diese erfassen teilweise unterschiedliche Parameter, so wird zum Beispiel in Fürth Feinstaub (PM10) gemessen.

Aktuelle Messwerte

Wie ist die Luft in Fürth?

Nach geltendem Recht haben die zuständigen Behörden bei Überschreitung bzw. der Gefahr einer Überschreitung der Immissionsgrenzwerte Luftreinhaltepläne zu erstellen mit dem Ziel, die Einhaltung dieser Werte zu gewährleisten. In der Vergangenheit kam es im Städtedreieck zu solchen Grenzwertüberschreitungen. 2004 wurde daher erstmals ein Luftreinhalteplan erstellt, der 2017 zuletzt fortgeschrieben wurde. Aktuell hält der Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen die gesetzlichen Grenzwerte ein. Die Überwachung obliegt in Bayern dem Landesamt für Umwelt

Im Fokus: (Unangenehme) Gerüche

Als Bürgerinnen und Bürger einen Großstadt sind wir in Fürth überall Gerüchen ausgesetzt: von der heimischen Küche über die landwirtschaftlich geprägten Ortsteilen bis zur breiten Nutzungsvielfalt in der Innenstadt. Einige empfinden wir als angenehm, andere als Belästigung. 

Kaminöfen und Co. im häuslichen Bereich

Für Kaminöfen, Kachelöfen, Herde und offene Kamine, aber auch bestimmte “Prozessfeuerungen” gelten gewisse Regeln. Rechtlich festgelegt sind zum Beispiel die Mess- und Überprüfungsvorschriften durch die Schornsteinfegerin, den Schornsteinfeger, die zugelassenen Brennstoffe, Grenzen für den Abgasverlust und die Ableitbedingungen für die Abgase. Das soll Feinstaubemissionen reduzieren. Dazu tragen auch Sanierungsregeln bei bestehenden Anlagen bei. 

Bei neuen Einzelraumfeuerstätten muss die Einhaltung der Grenzwerte durch eine Typbescheinigung des Herstellers nachgewiesen werden. Diese Bescheinigung ist dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger auf Verlangen vorzulegen. Holzheizungen müssen künftig wiederkehrend messtechnisch überprüft werden. Altanlagen unterliegen einer Übergangsregelung.

Kompetenter Ansprechpartner für Fragen zu Errichtung und Betrieb von häuslichen Feuerungsanlagen ist der für Ihren Kehrbezirk zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger.

Service

Größere Anlagen (mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen) müssen Sie vor Inbetriebnahme bei der Stadt Fürth anzeigen.