Ein großer Laubbaum am Wegesrand, ein Mann sitzt auf einer Bank

Baumschutz

Die Baumschutzverordnung regelt, welche Bäume im Stadtgebiet geschützt sind. Bäume leisten einen wertvollen Beitrag für das Mikroklima, die Artenvielfalt und das Wohlbefinden in der Stadt.

Bäume sind oft geschützt

In Fürth sind alle Bäume ab einem Stammumfang von 80 Zentimeter (gemessen in ein Meter Höhe) und alle Ersatzpflanzungen geschützt.

Mehrstämmige Bäume fallen unter die Baumschutzverordnung, wenn einer der Stämme einen Umfang von mehr als 60 Zentimetern aufweist. Ausgenommen sind Obstbäume (nicht jedoch Walnuss und Esskastanie) sowie Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, die gewerblichen Zwecken dienen.

Wer beabsichtigt einen geschützten Baum zu fällen, zurückzuschneiden oder sonstige Eingriffe an ihm oder dem Wurzelbereich durchzuführen, muss einen Antrag stellen. Dabei kann eine Ersatzpflanzung verlangt werden. Kein Antrag ist nötig für Pflegearbeiten und Arbeiten zur Gefahrenabwehr

Häufige Fragen