Umweltrechtliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie Bekanntmachungen nach dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz über den Zustand der Umwelt und über begleitende Maßnahmen für mehr Transparenz.

Zugang zu Umweltinformationen

Zum einen beinhalten die Umweltinformationen Daten über den Zustand der Umwelt sowie ihrer Bestandteile (zum Beispiel Luft, Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft, natürliche Lebensräume und Artenvielfalt). Auch Informationen über Einflussfaktoren (zum Beispiel Lärm, Strahlung, Abfälle, Emissionen und sonstige Freisetzungen von Stoffen) auf die Umwelt zählen dazu.

Die informationspflichtigen Stellen (das sind insbesondere die Behörden des Freistaates Bayern, die Gemeinden) sind dazu verpflichtet, die Öffentlichkeit in angemessenem Umfang aktiv und systematisch über die Umwelt zu unterrichten.

Bekanntmachungen (neueste zuerst)

Wo erhalte ich weitere Umweltinformationen?

Auf der städtischen Internetseite im Bereich Umwelt finden Sie ein reichhaltiges Informationangebot. Für spezifische umweltrechtliche Informationen müssen Sie einen Antrag an das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz richten. Innerhalb der gesetzten Frist der Antragstellerin bzw. des Antragstellers, spätestens nach einem Monat, wird die Information kostenlos erteilt (mündliche oder einfache schriftliche Auskunftserteilung sowie Einsichtnahme vor Ort). Allerdings kann die Frist auf zwei Monate verlängert werden, sofern es sich um einen umfangreichen und komplexen Sachverhalt handelt. Bei der Übermittlung umfangreicher Informationen fallen Kosten (Gebühren und Auslagen) an.

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