Baden, Bootfahren und Wassersport
Heiße Sommer verleiten zu einem Sprung ins kühle Nass. Das ist verständlich, doch aus Sicherheits- und Gesundheitsgründen gelten Einschränkungen für das Baden und den Wassersport in öffentlichen Gewässern.
Sicherheit geht vor
Mit Ausnahme der Rednitz gilt für die größeren Fürther Gewässer
- Pegnitz, Regnitz, Farrnbach, Zenn jeweils im gesamten Lauf,
- Bundeswasserstraße Main-Donau-Kanal, Hafen Fürth, Bereich der Personenanlegestellen östlich der Zirndorfer Straße und westlich des Vorortes Unterfarrnbach sowie Sportboothafen und
- Waldmannsweiher
ein Badeverbot. Zudem ist das Betreten und Befahren von Eisflächen auf diesen Gewässern und der Rednitz verboten. Die entsprechende Verordnung ist im Ortsrecht zu finden.
Badevergnügen in der Rednitz
Nicht nur im Sommer ist die Rednitz an der Uferpromenade in Fürth ein beliebter Treffpunkt. Auf vielfachen Wunsch aus der Bevölkerung hin hat die Stadt im Juni 2023 das Baden im Bereich des alten Flussbads unter Auflagen und auf eigene Gefahr erlaubt.
Das Baden in der Rednitz ist mit Ausnahme von zwei Badeverbotszonen im gesamten Fürther Stadtgebiet erlaubt.
Im Bereich der Siebenbogenbrücke bis zum südlichen Ende der breiten Einstiegstreppe vor dem Anwesen Badstraße 8 (zum Schutz der Anwohner sowie aus Sicherheitsgründen wegen Hindernissen im Wasser und eines plötzlich steil abfallenden Flussbetts), sowie vom nördlichen Ende der breiten Einstiegstreppe am Interkulturellen Garten bis zur Maxbrücke (aus Sicherheitsgründen aufgrund der starken Strömung nahe der Wehr) ist das Baden verboten.
Auch das Springen von der Fußgängerbrücke (dem Hardsteg) ist verboten. Die zwei Badeverbotszonen sind auch in den Lageplänen der Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs der Rednitz im Stadtgebiet Fürth zu entnehmen.
Die Wasserqualität der Rednitz im Bereich des alten Flussbads hat sich in den vergangenen Jahren verbessert. Sie wird während der Badesaison (vom 15. Mai bis zum 15. September) einmal pro Monat am alten Flussbad gemessen und auf dieser Seite veröffentlicht. Bei Hochwasser und erhöhtem Abfluss (ab Meldestufe 1 des staatlichen Hochwassernachrichtendienstes am Pegel Neumühle ist das Baden im gesamten Verlauf der Rednitz verboten. Bei starken Regenereignissen kann keine hygienische einwandfreie Wasserqualität gewährleistet werden. Hinzu kommt die Gefährdung der Badenden durch die starke Strömung.
Durch Regenereignisse kommt es zu Einschwemmungen von organischen Schmutzpartikeln, sowohl von Erdoberflächen, als auch von befestigten Oberflächen. Bei Mischwasserentlastungen gelangen mit dem Niederschlagswasser stoßweise auch hohe Keimkonzentrationen in die Gewässer. Der Parameter "Escherichia coli" zeigt dabei menschliche Fäkalkeime an, welche ggf. sogar zu Darmerkrankungen sowie Schädigung des Blutkreislaufes und der Nieren führen können. Die "intestinalen Enterokokken" erfassen eher Bakterien aus tierischen Fäkalien (zum Beispiel Vögel). Diese können im Extremfall zu Blutvergiftungen, Herzbeutelentzündungen und Harnwegsinfektionen führen.
Aufgrund dessen ist bei regnerischer Witterung von einer verschlechterten Wasserqualität auszugehen.
Messungen der Wasserqualität der Rednitz
Datum Probeentnahme | Escherichia coli | intestinale Enterokokken |
21. Mai 2024 | 272 (KBE/100 ml) | 140 (KBE/100 ml) |
25. Juni 2024 | 683 (KBE/100 ml) | 110 (KBE/100 ml) |
23. Juli 2024 | 1177 (KBE/100 ml) | 234 (KBE/100 ml) |
27. August 2024 | 144 (KBE/100 ml) | 77 (KBE/100 ml) |
10. September 2024 | 2994 (KBE/100 ml) | 519 (KBE/100 ml) |
18. September 2024 | 3160 (KBE/100 ml) | >800 (KBE/100 ml) |
Datum Probeentnahme | Escherichia coli | intestinale Enterokokken |
23. Mai 2023 | 931 (KBE/100 ml) | 177 (KBE/100 ml) |
20. Juni 2023 | 20.795 (KBE/100 ml) | 467 (KBE/100 ml) |
18. Juli 2023 | 1213 (KBE/100 ml) | 232 (KBE/100 ml) |
1. August 2023 | 3315 (KBE/100 ml) | 1177 (KBE/100 ml) |
9. August 2023 | 5712 (KBE/100 ml) | 1120 (KBE/100 ml) |
Datum Probeentnahme | Escherichia Coli | intestinale Enterokokken |
17. Mai 2022 | 490 (KBE/100 ml) | 110 (KBE/100 ml) |
9. Juni 2022 | 480 (KBE/100 ml) | 195 (KBE/100 ml) |
7. Juli 2022 | 353 (KBE/100 ml) | 94 (KBE/100 ml) |
4. August 2022 | 197 (KBE/100 ml) | 61 (KBE/100 ml) |
1. September 2022 | 930 (KBE/100 ml) | 144 (KBE/100 ml) |
Zur Einordnung der Wasserqualität können Sie die nachstehenden Werte der Bayerischen Badegewässerverordnung näherungsweise heranziehen.
Ein unmittelbarer Vergleich der Messwerte mit den gesetzlichen Werten ist nicht möglich, da die Badewasserqualität in einem Perzentil über die Messwerte von vier Badesaisons bestimmt wird.
Einzelne Messwerte sind daher nur bedingt aussagekräftig.
A | B | C | D | E | |
Parameter | Ausgezeichnete Qualität | Gute Qualität | Ausreichende Qualität | Referenzanalyse-methoden | |
1 | intestinale Enterokokken (KBE/100 ml) | 200* | 400* | 330** (660*)*** | ISO 7899-1 oder ISO 7899-2 |
2 | Escherichia coli (KBE/100 ml) | 500* | 1000* | 900** (1800*)*** | ISO 9308-3 |
* [Amtl. Anm.:] Auf der Grundlage einer 95-Perzentil-Bewertung
** [Amtl. Anm.:] Auf der Grundlage einer 90-Perzentil-Bewertung.
*** [Amtl. Anm.:] Die Angabe auf der Grundlage einer 95-Perzentil-Bewertung ermöglicht den Vergleich mit den Werten unter Spalte B und C.
Bootfahren und Stand-Up-Paddling (SUP)
Oberirdische Gewässer dienen der Allgemeinheit. Der Gemeingebrauch beschränkt sich auf das Befahren mit kleinen Booten bis 9,20 Meter Länge ohne Motorantrieb, zum Beispiel Ruder-, Paddel- und Schlauchboote.
Nicht für die Allgemeinheit nutzbar sind Gewässer in Gärten, Parks- und Betriebsanlagen, wenn sie dem Eigentümer dieser Grundstücke oder Anlagen gehören, sowie an ablassbaren, ausschließlich der Fischzucht dienende Teiche. Beim Bootfahren auf der Bundeswasserstraße Main-Donau-Kanal sind die Vorschriften der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu beachten.
Zum Schutz von Natur und Artenreichtum im und am Gewässer schränkt die Stadt Fürth (in enger Abstimmung mit der Nachbarstadt Nürnberg) 2025 den Gemeingebrauch für das Bootfahren und SUP auf Rednitz, Pegnitz und Regnitz durch eine Verordnung ein.
- Boote dürfen nicht länger als maximal 6,00 Meter und breiter als maximal 1,5 Meter sein.
- Während der Ruhezeit vom 1. März bis zum 30. Juni gilt ein jahreszeitliches Befahrungsverbot.
- Die Nutzung von Stand-Up-Paddel-Boards ist ganzjährig verboten.
- Die Flüsse dürfen nur ab einem Mindestwasserstand befahren werden:
- Pegnitz: 140 Zentimeter am Pegel Lederersteg
- Rednitz: 150 Zentimeter am Pegel Neumühle
- Regnitz: 190 Zentimeter am Pegel Hüttendorf
- Bei Hochwasser ab Meldestufe 2 ist das Befahren verboten.
- Das Befahren in Gruppen ist begrenzt auf
- Pegnitz (bis Ludwigsbrücke): maximal drei Fahrzeuge
- Übrige Gewässer: maximal sechs Fahrzeuge
Von den Verboten und Beschränkungen können Sie sich in bestimmten Fällen befreien lassen. Dies gilt insbesondere für Wassersportvereine, die mit den betroffenen Gewässern sowie deren Flora und Fauna seit Jahren vertraut sind und deren etabliertes Vereinsleben weiterhin ermöglicht werden soll.
Um die Natur zu schützen und ein harmonisches Miteinander auf und an den Gewässern zu gewährleisten, bitten wir Sie, folgendes zu beachten:
- Fahren Sie nicht in Neben- oder Altarme der Gewässer. Diese stellen oft wertvolle Lebensräume für verschiedenste Tier und Pflanzenarten dar.
- Vermeiden Sie unnötigen Lärm und benutzen Sie keine Tonwiedergabegeräte.
- Entsorgen Sie Abfälle ordnungsgemäß und vermeiden Sie deren Entstehung.
- Informieren Sie sich vor Fahrtantritt über Wasserstände und Wetterbedingungen.
- Schützen Sie die Pflanzen- und Tierwelt am und im Wasser, indem Sie ausreichend Abstand halten und Flachwasserbereiche sowie Pflanzenansammlungen meiden.
- Ein- und Ausstieg nur an dafür geeigneten Stellen, ohne die Ufer zu beschädigen.
- Fahren Sie grundsätzlich in der Mitte oder an der tiefsten Stelle des Gewässers.
- Das Zusammenkoppeln mehrerer Wasserfahrzeuge und das Fortbewegen durch Abstoßen vom Grund (Staken) sind verboten.
Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden.
Wenn das Befahren eines Gewässers mit besonders intensiven und damit potenziell negativen Auswirkungen auf Flora und Fauna verbunden ist, handelt es sich rechtlich um Schifffahrt. Das Befahren unterfällt also nicht mehr dem erlaubnisfreien Gemeingebrauch. Beispiele für Schifffahrt sind das Befahren der Gewässer mit Motorbooten, teilnehmerstarke und/oder regelmäßig stattfindende Bootstouren.
Schifffahrt darf nur mit gesonderter Genehmigung des Amtes für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz ausgeführt werden.
Die Genehmigungspflicht gilt auch für das Bereithalten von Wasserfahrzeugen zur Ausübung des Gemeingebrauchs durch Dritte wie zum Beispiel Mietboote.