Bohrung im Stadtgebiet Fürth

Bohrungen und Bohranzeigen

Wer Erdaufschlüsse wie Bohrungen zur Baugrunderkundung, Brunnenbohrungen oder Erdwärmesonden durchführen will, muss dies rechtzeitig bei der Stadt Fürth anzeigen.

Bohrungen sind anzeigepflichtig

Bohrungen, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können, sind rechtlich als “Erdaufschluss” einzustufen.

Erdaufschlüsse müssen einen Monat vor Beginn der Bohrarbeiten bei der Stadt Fürth angezeigt werden. Die Anzeigepflicht ergibt sich aus § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Art. 30 Bayerisches Wassergesetz (BayWG).

Beispiele von Erdaufschlüssen:

  • Bohrungen zur Baugrund- und allgemeinen Untergrunderkundung
  • Brunnenbohrungen (zum Beispiel Gartenbrunnen)
  • Erdwärmesonden außerhalb des Grundwassers

Nicht zulässig sind Gartenbrunnen in den Wasserschutzgebieten der Stadt Fürth.

 

Den Garten ohne Brunnen bewässern

Am einfachsten und gleichzeitig nachhaltigsten bewässern Sie Ihren Garten, wenn Sie Regenwasser mit Regentonnen oder Zisternen sammeln. Durch den Klimawandel hat die bayernweite mittlere Grundwasserneubildung zwischen 2003 und 2018 um rund 15 Prozent gegenüber dem langjährigen Mittel abgenommen. 

Trinkwasser aus der Leitung ist wegen seiner hohen Qualität besonders für den Menschen gedacht und im Grundsatz zu schade, um damit den Garten zu bewässern. Wo das Grundwasser nur wenige Meter unter der Erdoberfläche anzutreffen ist, kann man aber auch dieses nutzen. 

Für die Nutzung des Grundwassers zum Gartengießen ist in der Regel keine Genehmigung erforderlich.