Überschwemmungsgebiete
Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre in Deutschland haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu vermeiden bzw. zu minimieren.
Wozu gibt es Überschwemmungsgebiete?
Eine Voraussetzung zur Vermeidung von Schäden ist, mögliche Überflutungen an Gewässern bzw. Gewässerabschnitten zu ermitteln und einer ersten Bewertung zuzuführen. Auf dieser Grundlage sind Hochwassergefahren abzuschätzen. Dabei wird von einem 100-jährigen Hochwasserereignis (sogenannter Bemessungshochwasser – HQ 100) ausgegangen. Da es sich dabei um einen statistischen Wert handelt, kann ein solches Ereignis sowohl gar nicht als auch mehrfach vorkommen.
Bei Überschwemmungsgebieten handelt es sich nicht um eine behördliche, veränderbare Planung, sondern um die Ermittlung, Darstellung und rechtliche Festsetzung einer von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr.
Festgesetzte Überschwemmungsgebiete
- Pegnitz
- Rednitz
- Regnitz
- Farrnbach
- Zenn
- Gründlach
- Bucher Landgraben (vorläufig gesichert)
Entsprechende Verordnungen sind im Ortsrecht zu finden.
Karte
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Starkregen und Hochwasser
Auf unserer Themenseite informieren wir, was die Verwaltung neben der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete tut, um Hochwasserereignisse zu minimieren. Auch Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer können einen wertvollen Beitrag zum Prinzip der Schwammstadt leisten.