Wasserschutzgebiete
In amtlichen Wasserschutzgebieten wird das Grundwasser flächendeckend und in besonderem Maße vor Beeinträchtigungen geschützt. In Fürth stammt nahezu das gesamte Trinkwasser aus Grundwasser.
Wozu gibt es Wasserschutzgebiete?
Im Rahmen des allgemeinen Grundwasserschutzes wird das für die ganze Bevölkerung elementar wichtige Grundwasser flächendeckend vor Beeinträchtigungen geschützt. Im empfindlichen Umfeld von Brunnen und Quellen müssen zum Schutz für die öffentliche Wasserversorgung besondere Vorsorgeregelungen hinzukommen, die die Stadt durch verbindliche Wasserschutzgebietsverordnungen festlegt.
Im Stadtgebiet Fürth liegen Teilbereiche der Wasserschutzgebiete Rednitztal und Eltersdorfer Gruppe, außerdem das Wasserschutzgebiet Knoblauchsland. Ganz im Westen des Stadtgebietes liegen noch kleine Teilbereiche von Wasserschutzgebieten des Landkreises Fürth.
Um die Brunnen ("Wassergewinnungsanlagen") herum werden in der Regel drei Zonen ausgewiesen, um dem jeweiligen Schutzbedürfnis entsprechend abgestufte Beschränkungen festlegen zu können. So hat auch die Lage eines Grundstücks in einem Wasserschutzgebiet zur Folge, dass Baumaßnahmen und Nutzungen unter Umständen mit besonderen Auflagen versehen werden müssen. Dies gilt insbesondere für wassergefährdende Stoffe und Tankanlagen.
Karte
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Schutzzonen
Er schützt die Wassergewinnungsanlage und ihre unmittelbare Umgebung vor jeglicher Verunreinigung (Betretungsverbot, Einzäunung).
Sie stellt zusätzlich den Schutz vor Verunreinigungen durch Krankheitserreger sicher. Für die Bemessung wird eine Fließzeit von 50 Tagen angesetzt, bevor das Grundwassers die Wasserfassung erreicht, da in dieser Zeit ein ausreichender Abbau von Bakterien und Viren gewährleistet ist.
Sie dient dem Schutz vor Verunreinigungen zum Beispiel durch Chemikalien im großräumigen Umfeld der Wassergewinnungsanlage. Die Zone III kann in eine Zone III A und III B unterteilt werden.