
© Vivian Gless
Einzelhandelssteuerung und Nahversorgung
Das integrierte Einzelhandelskonzept ist die konzeptionelle Grundlage für die Entwicklung, Steuerung und Sicherung der Fürther Einzelhandelswirtschaft.
Integriertes Einzelhandelskonzept
Die Stadt Fürth besitzt seit dem Jahr 2009 ein integriertes Einzelhandels- und Zentrenkonzept, welches in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben und damit an die sich stetig verändernden Rahmen- und Marktbedingungen im Einzelhandel angepasst wird. Letztmalig wurde es im Jahr 2023 fortgeschrieben.
Das integrierte Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Fürth ist ein städtebauliches Entwicklungskonzept, auf dessen Grundlage der stationäre Einzelhandel in Fürth planerisch gesteuert, gesichert und entwickelt wird. Ziel eines integrierten Einzelhandelskonzeptes ist eine nachhaltige Steuerung des Einzelhandels unter Berücksichtigung der Sicherung einer möglichst flächendeckenden Nahversorgung, der Förderung einer in der Breite und Tiefe oberzentrengerechten Sortimentsausstattung und dem Funktionserhalt zentraler Versorgungsbereiche, insbesondere der Innenstadt.
Die im Einzelhandelskonzept festgelegte Zentrenstruktur dient im Zusammenspiel mit der Fürther Sortimentsliste sowie den einzelhandelsspezifischen Leitlinien und Zielen als Entscheidungsgrundlage für Ansiedlungen, Erweiterungen und konzeptionelle Entwicklungen von Einzelhandelsvorhaben.

Auszug aus dem Einzelhandels- und Zentrenkonzepts zur schematischer Darstellung des Systems der Zentralen Versorgungsbereiche in der Stadt Fürth, bestehend aus wohnortnahen Nahversorgungsstandorte (=Einzelstandorte), Nahversorgungsbereiche (=Nahversorgungszentren), Stadtteilzentren und dem zentralen Versorgungsbereich Innenstadt mit ihren jeweiligen planungsrechtlichen Schutzstatus. Ergänzt werden diese durch zumeist großflächige und nicht integrierte Sonderstandorte (Fachmarktzentren und Einzelstandorte).
© Zentrenstrukturvorschlag für die Stadt FÜRTH (Standort Kommune: Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Fürth, 2024, S. 168