Fördermittel
Sie suchen nach den passenden Fördermitteln für Ihr Vorhaben? Wir unterstützen Sie dabei gerne und informieren über Fördermittel von A wie Außenwirtschaft bis Z wie Zuschüsse.
Land, Bund und EU halten zahlreiche Förderprogramme für Unternehmen und Existenzgründungen bereit, die bei der Finanzierung einer Vielzahl Ihrer unternehmerischen Aktivitäten unterstützen können. Neben zinsgünstigen Darlehen sind auch Bürgschaften und Beteiligungen sowie Zuschüsse möglich.
Im sprichwörtlichen Dschungel der Fördermittel behalten wir für Sie den Überblick und finden auch für Ihr Unternehmen bzw. Vorhaben die passenden Programme Wir lotsen Sie durch den Fördermitteldschungel, erklären Ihnen die Modalitäten und prüfen wenn möglich, ob Sie die Förderbedingungen erfüllen.
Des Weiteren unterstützen wir Sie mit wichtigen Tipps und Informationen zu Finanzierungsfragen oder verschaffen Ihnen wertvolle Kontakte zu Banken und Projektträgern auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene.
Für Einzelberatungen zum Thema Fördermittel stehen wir Ihnen nach Terminvereinbarung gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Sie!
Förderdatenbanken
Sie möchten erst einmal selbst recherchieren? Folgende Übersichten stehen Ihnen hierfür zur Verfügung.
Die Förderdatenbank der Bundesregierung gibt Ihnen einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.
Speziell für Vorhaben von Unternehmen in Bayern finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie einen Überblick über die Bayerischen Förderprogramme.
Auf der Seite der LfA Förderbank Bayern steht Ihnen ein Förderwegweiser zur Verfügung.
Kontakt
Förderprogramme
Hier finden Sie eine Auswahl der gängigen Fördermittelprogramme.Sollten Sie Fragen zu einzelnen Programmen oder Unterstützungsbedarf bei Ihrer Suche haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie:
Wichtige Voraussetzung für alle Förderprogramme ist, dass Sie noch nicht mit dem Vorhaben begonnen haben! Die Anträge auf öffentliche Finanzhilfen müssen grundsätzlich vor Durchführung des Vorhabens bzw. Investitionsbeginns gestellt werden.
Ausbildung - Förderung
Auszubildende mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen stehen oft vor großen Herausforderungen. Nicht selten erschweren eingeschränkte Mobilität oder anderweitige Bedarfe den Alltag. Damit das Ausbildungsvorhaben nicht an der finanziellen Situation scheitert, können Menschen mit Behinderungen zum Beispiel Ausbildungsgeld bekommen. Das Ausbildungsgeld wird für die Dauer der Ausbildung bzw. der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme gezahlt. Die Höhe richtet sich unter anderem nach der Art der Unterbringung.
Unterstützung bei der Ausbildung für Menschen mit Behinderungen
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) unterstützt Auszubildende unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Zuschuss,wenn sie zum Beispiel während der Ausbildung in einer eigenen Wohnung leben und die Ausbildungsvergütung vielleicht nicht ausreicht, um neben der Miete auch noch Lebensmittel oder die Fahrten nach Hause zu bezahlen. Der monatliche Zuschuss wird für die Dauer der (ersten) Ausbildung gezahlt. Es werden nur betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildungen unterstützt. Schulische Ausbildungen werden nicht gefördert.
Eine Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum. Sie soll Jugendliche und junge Erwachsene, die sich bereits für einen konkreten Beruf entschieden haben, auf eine Ausbildung vorbereiten. Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber lernen durch die Einstiegsqualifizierung potenzielle Auszubildende kennen und können sich zukünftige Fachkräfte sichern. Ein solches Praktikum dauert zwischen sechs und zwölf Monaten. Die Agenturen für Arbeit oder die Jobcenter fördern dieses durch einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung und eine Pauschale für die Beiträge zur Sozialversicherung.
Einstiegsqualifizierung der Bundesagentur für Arbeit
Ansprechpartner für interessierte Unternehmen ist der Arbeitgeber-Service.
Kontakt in Fürth:
(0911) 2024-210
fuerth.arbeitgeber @ arbeitsagentur .de
Sie möchten jungen Menschen eine Chance geben, die besondere Förderung brauchen und eine Ausbildung nicht ohne Unterstützung schaffen?
Die Auszubildenden bekommen individuell angepassten Förderunterricht und Unterstützung bei persönlichen Problemen. Darüber hinaus wird Ihnen als ausbildendes Unternehmen Entlastung bei der Durchführung und Organisation der Ausbildung angeboten. Die Assistierte Ausbildung kann auch bereits vor Ausbildungsbeginn zur Unterstützung der Ausbildungsaufnahme ansetzen.
Weiterbildung – Förderung
Die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten kann durch teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt von der Agentur für Arbeit gefördert werden - vorausgesetzt, dass die berufliche Weiterbildung mehr als 120 Stunden umfasst und die berufliche Weiterbildung sowie ihr Träger für die Förderung zugelassen sind.
Die Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt sind je nach Größe des Unternehmens gestaffelt.
Die Förderung richtet sich an KMUs für alle Fortbildungen mit mindestens neun Teilnehmenden und einem Umfang von 40 Unterrichtseinheiten, die in einem Unternehmen durchgeführt werden. Gefördert werden 40 Prozent der externen Trainerkosten.
Förderaktion 1.3 über den Europäischen Sozial Fond
Kontakt: Weiterbildungsinitiatoren in Mittelfranken für Fürth
Carolin Beugel und Robert Pretzl
wbi @ gpq .de
Durch KOMPASS sollen hauptberuflich tätige Soloselbständige bei der Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells unterstützt werden und durch zentrale Weiterbildungsmaßnahmen in die Lage versetzt werden, ihr Geschäftsmodell nach Möglichkeit krisenfest(er) und zukunftsfähiger zu gestalten.
Das Angebot beinhaltet eine Beratung mit Analyse des Qualifizierungsbedarfs, einen Zuschuss zu Weiterbildung/Qualifizierung bis zu 4500 Euro und die Begleitung der Soloselbstständigen bei allen administrativen Fragen, insbesondere Antragstellung und Abrechnung.
Förderung durch das Institut für Freie Berufe
Anlaufstelle und Kontakt:
Institut für Freie Berufe (an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg)
Marienstraße 2, 90402 Nürnberg
(0911) 23 565 16
kompass @ ifb.uni-erlangen .de
www.ifb.uni-erlangen.de
NETZWERK Q 4.0 ist ein gemeinsames Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) und der Bildungswerke der Wirtschaft und anderen Bildungsinstitutionen und wird gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Ausbilderinnen und Ausbilder werden dabei unterstützt, Fach- und Sozialkompetenzen weiterzuentwickeln, um Inhalte und Prozesse der dualen Ausbildung im digitalen Wandel passend zu gestalten. Durch innovative Qualifizierungsangebote soll eine methodisch und inhaltlich zeitgemäße duale Berufsausbildung befördert werden.
Außenwirtschaft
Verschiedene Förderprogramme zum Thema Auslandsmessen finden Sie im Abschnitt “Messen”.
Die AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft unterstützt die deutsche und europäische Exportwirtschaft bei der Finanzierung von Exportgeschäften.
Zu den Leistungen gehören Finanzierungen, Risikoübernahmen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit kurz-, mittel- und langfristigen Exportgeschäften sowie weiteren Transaktionen in internationalen Geschäften.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert externe Beratungsleistungen zum Markteintritt von Unternehmen in Afrika. Die bedarfsorientierten Beratungsleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks unterstützen wirtschaftlichen Vorhaben in Afrika. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben (Beratungskosten). Pro Beratung werden maximal 15 Beratungstage gefördert. Ein Unternehmen kann pro Kalenderjahr bis zu drei Beratungsgutscheine mit je maximal 13.500 Euro nutzen, insgesamt maximal 40.500 Euro.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Selbstständige und Freie Berufe der gewerblichen Wirtschaft sowie wirtschaftsnahe Dienstleister bei ihrem außenwirtschaftlichen Engagement zur Erschließung neuer Absatzmärkte.
Dazu werden unterschiedliche Module und Maßnahmen angeboten:
- Informationsveranstaltungen: Fachbezogene eintägige Informationsveranstaltungen zu ausgewählten Themen, Branchen und Zielländern unter Einbeziehung deutscher und lokaler Experten.
- Markterkundung: Teilnahme an fachbezogenen Geschäftsreisen und Behördenbesuchen in die jeweiligen ausgewählten Zielländer zur Vermittlung umfangreicher praxisnaher Informationen aus erster Hand zu allen für einen künftigen Markteintritt relevanten Rahmenbedingungen und zur Netzwerkbildung mit potenziellen lokalen Geschäftspartnern.
- Leistungsschau: Unternehmerreise mit Symposium, in der die Leistungsfähigkeit deutscher Unternehmen aus einer Branche bzw. einem Branchensegment präsentiert wird mit der Möglichkeit zum Ausbau des Netzwerks im Zielmarkt. Abgerundet wird das Format durch ein Projektmagazin für die Bewerbung im Zielland, eine Zielmarktanalyse, ein Briefing der Teilnehmer zum Markt sowie geeignete Objekt- und Referenzbesichtigungen.
- Geschäftsanbahnung: Teilnahme an fachbezogenen Geschäftsreisen mit Präsentationsveranstaltungen in die jeweiligen ausgewählten Zielländer zur gezielten individuellen Geschäftsanbahnung mit potenziellen Kunden, Importeuren sowie Vertriebs- und Kooperationspartnern.
- Informationsreisen ausländischer Einkäufer und Multiplikatoren: Durchführung von fachbezogenen Geschäftsreisen von Entscheidungsträgern ausgewählter Zielländer mit konkreten Einkaufsabsichten nach Deutschland zur Teilnahme an Informations- und Präsentationsveranstaltungen sowie an ausgewählten Unternehmens- bzw. Objektbesuchen mit dem Ziel des Kennenlernens und der Werbung für deutsche Technologien, Produkte und Dienstleistungen.
- Webinare: Durchführung von Online-Veranstaltungen. Landes- und fachkundige Experten aus Deutschland und dem Zielland referieren über landes- sowie branchen- bzw. themenspezifische Fragestellungen zum jeweiligen Markt und Markteinstieg.
Das Projekt der bayerischen Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie der Handwerkskammern fördert die Internationalisierungsstrategie von KMUs. Unternehmen, die ihre Chance auf Auslandsmärkten ergreifen wollen, erhalten hierzu eine Finanzierung aus Mitteln des Freistaates Bayern und des EFRE-Förderprogramms der Europäischen Union. Verwaltet wird das Projekt vom Außenwirtschaftszentrum Bayern.
Ihre Maßnahmen in einem oder zwei neuen Zielmärkten lassen sich jeweils mit bis zu 20.000 Euro fördern. Das können Messebeteiligungen, Internetauftritte, Produktzertifizierungen, Mitarbeiterschulungen oder neue Prospekte für den Auslandsmarkt sein.
Bayerische mittelständische Unternehmen haben mit ihren innovativen Produkten und Dienstleistungen im Ausland gute Absatzmöglichkeiten. Vor einem erfolgreichen außenwirtschaftlichen Engagement sind jedoch Einstiegshürden zu überwinden: Beispielsweise sind Marktinformationen zu beschaffen, der richtige Zielmarkt ist zu definieren, dort sind Kontakte zu potenziellen Kunden aufzubauen und vieles mehr.
Die bayerische Außenwirtschaftsförderung unterstützt mit
- Messeförderung
- Delegationsreisen
- Unternehmerreisen
- Auslandsrepräsentanzen
- Online
Verschiedene Förderprogramme zum Thema Auslandsmessen finden Sie im Abschnitt “Messen”.
Treffen Sie potentielle Geschäftspartner in Bayern: Bayern International lädt jedes Jahr rund 15 Delegationen aus dem Ausland im Rahmen von "Bayern - Fit for Partnership" nach Bayern ein. Bayerische Unternehmen zeigen in ihren eigenen Betrieben oder bei Kooperationsveranstaltungen ihr gesamtes Produkt- und Leistungsspektrum und können damit wertvolle Kontakte zu internationalen Entscheidungsträgern gewinnen. Die Beteiligung erfolgt für bayerische Unternehmen kostenlos in Form von Fachvorträgen, Werksbesichtigungen oder Einzelgesprächsterminen. Darüber hinaus können sie aktiv an der Programmgestaltung mitwirken. Um die Organisation, Dolmetscher und die Delegationsbetreuung durch erfahrene Partner kümmert sich Bayern International!
“Bayern – Fit for Partnership” ist ein vom Bayerischen Wirtschaftsministerium initiiertes und finanziertes internationales Weiterbildungsprogramm. Organisatorisch betreut wird es durch Bayern International, ein Tochterunternehmen des Freistaats Bayern.
Auslandsaufträge
Anzahlungs-, Bietungs-, Lieferungs- und Leistungsavale sowie Vorfinanzierungen sind regelmäßig im Zusammenhang mit Aufträgen zu stellen. Die LfA Förderbank Bayern bietet deshalb über ihre Auftragsgarantien ein flexibles Instrument an, das durch die Entlastung der allgemeinen Betriebsmittellinie einen höheren Liquiditätsspielraum ermöglicht.
LfA Förderbank Bayern - Auftragsgarantien
Investitionen im Ausland
Ein nachhaltiger Bayerneffekt, beispielsweise in Form von Sicherung und Schaffung neuer Arbeitsplätze am bayerischen Standort, ist eine Voraussetzung für die LfA Förderbank Bayern, das Engagement zu begleiten. Entweder in Form einer günstigen Refinanzierung (Universalkredit), aber auch durch Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen oder Bürgschaften). Bürgschaften werden bis zu 70 Prozent und einem maximalen Betrag von 5 Millionen Euro übernommen.
Wenn Sie Ihre Exportgeschäfte gegen wirtschaftliche und politisch bedingte Forderungsausfälle absichern möchten, können Sie vielleicht die Exportkreditgarantien des Bundes in Anspruch nehmen. Mit Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) sichert die Bundesrepublik Deutschland Ihre Exportgeschäfte gegen politische und wirtschaftliche Risiken im Ausland ab. Aufgrund der unterschiedlichen Exportgeschäfte besteht ein breites Spektrum verschiedener Deckungsmöglichkeiten.
Weitere Informationen unter exportkreditgarantien.de und AGA-Portal.de
Die Exportinitiative verfolgt das Ziel, deutsche Energie-Technologien international stärker zu positionieren und zu verbreiten, um das Marktpotential für deutsche Technologien und deutsches Know-how zu erhöhen. Ausgerichtet auf die jeweiligen Exportphasen stehen bei den Angeboten der Exportinitiative die Informationsvermittlung, die Kontakt- und Geschäftsanbahnung bzw. das Auslandsmarketing im Fokus. Angesprochen sind kleine und mittlere Unternehmen, die Energielösungen im Bereich Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, intelligente Netze oder Speicher anbieten. Gegenstand der Förderung ist die Teilnahme an Gemeinschaftsständen auf Auslandsmessen, Geschäftsreisen, Informationsreisen, Informationsveranstaltungen und Leistungsschauen.
Exportinitiative Energie des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Beratung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder als Freiberuflerin oder Freiberufler, wenn Sie eine externe Beratung in Anspruch nehmen wollen.
Gefördert werden KMUs zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Region bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen 2.800 Euro.
Die Förderberatung der LfA Förderbank Bayern informiert zu allen Fragen der Förderung und Finanzierung von Existenzgründern und mittelständischen Unternehmen. In der Beratung beantworten die fachkundigen Mitarbeiter der LfA Ihre Fragen in den Bereichen Gründung, Wachstum, Unternehmensnachfolge, Innovation, Energie & Umweltschutz sowie Stabilisierung.
Die Stadt Fürth bietet zusammen mit der LfA Förderbank Bayern und in Kooperation mit den Wirtschaftskammern (IHK und HWK) und dem Landkreis Fürth regelmäßige Sprech- und Beratungstage vor Ort an.
Das Zukunftszentrum Süd unterstützt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen mit Beratungs- und Weiterbildungsangeboten dabei, die Chancen des digitalen Wandels und der künstlichen Intelligenz zu nutzen.
Das kostenfreie Angebot bietet unter anderem Lernangebote und hilft bei der Entwicklung und Erprobung neuer Technologien wie zum Beispiel dem Einsatz von KI in der betrieblichen Praxis.
Zukunftszentrum Süd | Beratungs- und Weiterbildungsangebote für Digitalisierung und KI
Auch im Fürther Wirtschaftsrathaus werden regelmäßig Beratungstage des Zunftszentrums Süd vor Ort angeboten.
Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme & Energieaudit durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Wenn Sie eine Energieberatung in Ihren Planungs- und Entscheidungsprozess für eine Investitionsentscheidung einbeziehen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Gefördert werden Energieberatungen zur Erstellung von energetischen Neubau- und Sanierungskonzepten, Energieaudits sowie Contracting-Orientierungsberatungen für Nichtwohngebäude von Kommunen, gewerblich tätigen Unternehmen, freiberuflich Tätigen und gemeinnützigen Organisationen.
BAFA - Energieberatung & Energieaudit
Eine Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme ist nur förderfähig, wenn diese von einer Person durchgeführt wird, die in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie “Energieberatung für Nichtwohngebäude” gelistet ist.
Für alle Fragen rund um das Thema Nachhaltigkeit und Energieeffizienz bietet die Bayerische Architektenkammer seit rund vier Jahren eine kostenfreie Erstberatung für jedermann an. Die Beratungsstelle wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr finanziell und konzeptionell unterstützt.
Beratungsstelle Energieeffizienz und Nachhaltigkeit - Bayerische Architektenkammer
Das Förderprogramm go-digital unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen, service- und kundengerecht, effizient und sicher.
Dabei stehen den KMU durch vom BMWK autorisierte Beratungsunternehmen zur Seite, die sie bei der Umsetzung innovativer Maßnahmen zum Auf- bzw. Ausbau moderner IT-Systeme fachlich beraten und begleiten. Diese Beratungsunternehmen entlasten KMU von allen Formalitäten – vom Antrag auf Fördermittel bis zum Nachweis der Verwendung.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert externe Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks. Autorisierte Beratungsunternehmen können Sie beraten. Die Förderung erfolgt ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige.
Sie können die Förderung für zwei Leistungsstufen erhalten: Potenzialanalyse und Realisierungskonzept. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den entstehenden Beratungskosten. Der Umfang der Förderung beträgt für beide Leistungsstufen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Für einen Beratertag sind Ausgaben von bis zu 1.100 Euro förderfähig.
Innovation - Beratung - Förderung - go-inno
Beschäftigung
Sie besetzen freie Stellen mit arbeitsuchenden oder arbeitslosen Bewerberinnen oder Bewerbern? Und für die zu besetzende Stelle liegt eine Stellen- bzw. Arbeitsplatzbeschreibung vor? Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter Sie dabei mit einem Zuschuss zum Arbeitsentgelt unterstützen.
Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld kann Entgeltausfall aufgrund von Kurzarbeit in Ihrem Betrieb zum Teil ausgleichen. Ihr Betrieb erhält einen Teil der Entgeltkosten für seine Beschäftigten von der Agentur für Arbeit rückerstattet. Ziel ist es, dass Ihr Betrieb keine Kündigungen aussprechen muss und ihm dadurch wertvolle Arbeitskräfte erhalten bleiben.
Kurzarbeitergeld: Anzeige, Antrag und Berechnung
Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug)
Saison-Kurzarbeitergeld können grundsätzlich nur Betriebe des Baugewerbes (Bauhauptgewerbe, Gerüstbauerhandwerk, Dachdeckerhandwerk, Garten- und Landschaftsbau) erhalten, die mindestens eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer beschäftigen. Dies gilt für die Schlechtwetterzeit von Dezember bis März. Die Kurzarbeit in der Schlechtwetterzeit kann im ganzen Betrieb oder nur in einzelnen Abteilungen eingeführt werden.
Saison-Kurzarbeitergeld
Transferleistungen
Wenn Sie in Ihrem Betrieb dauerhaft Stellen abbauen müssen, beispielsweise durch die Schließung einer Abteilung aus wirtschaftlichen Gründen, steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Transferkurzarbeitergeld zu. Zudem können Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Transfermaßnahmen teilnehmen, deren Kosten von der Agentur für Arbeit bezuschusst werden. Ziel der Maßnahmen ist es, die Beschäftigten in neue Betriebe zu integrieren oder ihnen den Übergang in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Die sogenannte Transferberatung ist Voraussetzung dafür, dass Transfermaßnahmen gefördert und Transferkurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Der Beratungstermin muss vor der Entscheidung über die Einführung von Transferkurzarbeitergeld und/oder -maßnahmen stattfinden.
Merkblatt Transferleistungen der Agentur für Arbeit
Berufliche Rehabilitation hilft Menschen mit gesundheitlichen Problemen in unterschiedlichen Situationen weiter. Sie ermöglicht eine Teilhabe am Arbeitsleben – trotz gesundheitlicher Einschränkungen. Egal, ob eine Behinderung, ein Unfall oder eine Erkrankung die Ursache ist: Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Betroffene Unterstützung durch Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation.
Geflüchtete Menschen bringen Qualifikationen mit, die Ihr Unternehmen voranbringen. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Sie bei der Einstellung von geflüchteten Menschen mit verschiedenen Förderungsmöglichkeiten.
Voraussetzungen dafür sind eine gültige Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis, die bei der Ausländerbehörde zu beantragen ist.
Unterstützung durch die Arbeitsagentur für Arbeit
Themen
Digitalisierung
Mit dem Förderprogramm Digitalbonus will der Freistaat Bayern die kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten.
Der Digitalbonus ermöglicht den Unternehmen:
- ihre Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu digitalisieren
- und die IT-Sicherheit zu verbessern.
Die Förderinhalte wurden an die neue Zeit angepasst. Neue Techniken stehen im Vordergrund – der Freistaat will Robotik und KI verstärkt fördern.
Bis Dezember 2027 können kleine Unternehmen wieder Anträge stellen. Monatlich wird hierfür ein Kontingent freigegeben. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Dabei müssen die zuwendungsfähigen Ausgaben 4.000 Euro übersteigen.
Die Antragstellung für den Digitalbonus erfolgt vollständig digital per ELSTER-Authentifizierung.
Digitalbonus Bayern
Gründung
In Phase 1 des Gründungszuschussprogramms erhalten Gründerinnen und Gründer eine Anschubfinanzierung für ihre Selbstständigkeit. Dies ermöglicht die Sicherung des Lebensunterhalts und der sozialen Absicherung ohne unmittelbaren Erfolg der Unternehmensgründung. Der monatliche Zuschuss für sechs Monate setzt sich aus dem zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeld und zusätzlich 300 Euro für die soziale Absicherung zusammen.
In Phase 2 wird die finanzielle Unterstützung reduziert, aber Gründende erhalten weiterhin für neun Monate einen Zuschuss von 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss.
Der Gründungs- und Wachstumskredit bietet für Gründerinnen und Gründer, Nachfolgerinnen und Nachfolger, kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen sowie Angehörige freier Berufe im Vergleich zum Marktzins deutlich günstigere Konditionen.
Möchten Sie ein Unternehmen gründen, übernehmen oder ausbauen? Oder freiberuflich starten? Dafür ist oft eine solide Finanzierung notwendig. Für Ihre Anfangsjahre können die Förderkredite der KfW eine gute Starthilfe sein.
Mit der Förderung im Rahmen von BayTOU werden Firmengründungen in zukunftsträchtigen Technologiebereichen unterstützt, die das Ziel haben, ein neues Produkt, Verfahren oder eine technische Dienstleistung, die deutliche Wettbewerbsvorteile und Marktchancen aufgrund der darin enthaltenen technischen Neuheit erwarten lassen, zu entwickeln.
BayTOU - Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen
"Start?Zuschuss!" zielt darauf ab, technologieorientierte Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung in der Startphase zu unterstützen und zur Etablierung innovativer Unternehmen auf dem Markt beizutragen. Gefördert werden Gründungen mit einem zukunftsfähigen Geschäftsmodell, die maximal zwei Jahre alt sind. Die Auswahl erfolgt durch ein Wettbewerbsverfahren.
Der High-Tech Gründerfonds (HTGF) engagiert sich konsequent in der Investition in Startups mit Schwerpunkt auf Digital Tech, Industrial Tech, Life Sciences, Chemie und angrenzenden Geschäftsfeldern. Als Investor in der Seedrunde agiert die GTGF flexibel und stellt bis zu einer Millionen Euro zur Verfügung, sowohl als Leadinvestor als auch in Kooperation mit Partnern. Die Gesamtinvestitionssumme über alle Finanzierungsrunden kann bis zu vier Millionen Euro betragen.
Durch die Bereitstellung von 250.000 Euro bis 25 Millionen Euro unterstützt Bayern Kapital ambitionierte Gründerteams mit visionären Ideen. Der Fokus liegt auf der Investition in innovative bayerische Technologie-Start-ups und Scale-ups – sei es im Bereich Hardware oder Software, Digitalwirtschaft, Industrie, Medizintechnik oder Life Sciences.
Stille Beteiligungen der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH, einem Unternehmen der LfA-Gruppe, sorgen in der Gründungsphase für eine solide Eigenkapitalausstattung. Zielgruppe sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft und junge Unternehmen. Eine stille Beteiligung ist bis zu fünf Jahre nach Beginn der Selbstständigkeit möglich.
Beteiligungskapital für Gründer der BayBG Bayerischen Beteiligungsgesellschaft mbH
Messen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beteiligt sich weltweit an internationalen Messen und bietet deutschen Unternehmen über Firmengemeinschaftspräsentationen die Möglichkeit, sich unter dem Dach “made in Germany” auf attraktiven Märkten zu präsentieren.
Das aktuelle Messeprogramm sowie Kontaktdaten der Messedurchführungsgesellschaften zur Anmeldung finden Sie unter:
Auslandsmesseprogramm des Bundes
Mehr Informationen zum Auslandsmesseprogramm und allgemein zur Außenwirtschaftsförderung des BMWK.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie als junges, innovatives Unternehmen bei der gezielten Vermarktung Ihrer neu entwickelten Produkte und Verfahren. Gefördert wird Ihre Teilnahme an einem Gemeinschaftsstand auf einer internationalen Leitmesse in Deutschland. Die förderfähigen Leitmessen werden jährlich vom BMWK festgelegt.
Förderprogramm für Messeteilnahmen junger innovativer Unternehmen (Messeprogramm Young Innovators)
Das Messebeteiligungsprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bietet jährlich rund 50 Messebeteiligungen im Ausland an. Bayerische Unternehmen können sich unter einem gemeinsamen Dach auf Zukunftsmärkten präsentieren, profitieren von den Vorteilen eines einheitlichen Messeauftritts und der finanziellen Förderung durch das Bayerische Wirtschaftsministerium. Tagesaktuelle Informationen zu Messebeteiligungen und weiterführende Informationen zum Außenwirtschaftsangebot des Freistaates erhalten Sie bei Bayern International.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die auf internationalen Absatzmärkten expandieren wollen. Wenn Sie KMU an einer Messe, Ausstellung und vergleichbaren Veranstaltung im Ausland teilnehmen möchten, um neue Absatzmärkte zu erschließen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.
Auf internationalen High-Tech-Messen in Deutschland bieten Gemeinschaftsstände von Bayern Innovativ Unternehmen, Hochschul-, und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Bayern eine kostengünstige und attraktive Messepräsenz. Im Rahmen des Enterprise Europe Network (EEN) werden auch einzelne Beteiligungen auf Auslandsmessen angeboten.
Gemeinschaftsstände mit Bayern Innovativ (Inland und Ausland)
Gefördert werden Gemeinschaftsbeteiligungen von Handwerksbetrieben und Sonderschauen auf Messen und Ausstellungen im In- und Ausland. Die Trägerschaft für diese Beteiligungen liegt bei den Handwerksorganisationen.
Risikoentlastung / Stabilisierung
Förderdarlehen werden grundsätzlich unter der sogenannten Primärhaftung der Hausbank gewährt. Das bedeutet, dass die Hausbank gegenüber der Förderbank für den gesamten Darlehensbetrag haftet, wenn der Geförderte ein Förderdarlehen nicht oder nicht zeitgerecht tilgen kann. Durch eine Haftungsfreistellung wird das Kreditrisiko der Hausbank in Höhe des Prozentsatzes der Haftungsfreistellung reduziert. Haftungsfreistellungen werden in zahlreichen Programmen der LfA Förderbank Bayern und der KfW auf Antrag gewährt.
Der Zweck der Haftungsfreistellungen besteht darin, Banken und Sparkassen dazu zu motivieren, Förderdarlehen auch an Kreditnehmer mit schwacher Bonität oder unzureichenden bankmäßigen Sicherheiten zu vergeben.
Für Handwerk, Handel, Hotels und Gaststätten sowie Gartenbaubetriebe aus Bayern stehen Bürgschaften zur Verfügung. Grundsätzlich können von der Bürgschaftsbank Bayern GmbH alle Kreditarten verbürgt werden.