Ausschnitt aus dem Planblatt Hallenbad am Scherbsgraben

Hallenbad am Scherbsgraben

Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht, Schallimmissionsschutz und Bodenmanagement-Konzept für das Bauvorhaben Hallenbad am Scherbsgraben.

Projektbeschreibung

Das Hallenbad am Scherbsgraben wurde 1968 eröffnet und besteht damit seit über 50 Jahren. Das Gebäude und die Badtechnik sind in die Jahre gekommen, die Räumlichkeiten und Ausstattung entsprechen nicht mehr den heutigen Standards. Insbesondere aufgrund fehlender Ausweichmöglichkeiten für den laufenden Betrieb, besonders für Schulsport und Vereine, während langwieriger Bauphasen, aber auch aufgrund mangelhafter Platzverhältnisse und etwaiger Nachnutzungsoptionen kommt eine Sanierung des Bestandes nicht infrage. Daher ist ein Neubau erforderlich. Aufgrund der bereits vorhandenen Infrastruktur für Sommerbad und Thermalbad bietet es sich an, einen Neubau an den bestehenden Bäderkomplex anzuschließen.

Ziel der Planung ist somit die Schaffung von Baurecht für den Neubau eines Hallenbads im Südwesten des bestehenden Thermalbades. Dabei sollen geeignete Festsetzungen im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung getroffen werden und darüber hinaus die ökologische Bestandssituation gewürdigt werden, indem entsprechende Ausgleichsmaßnahmen aufgenommen werden. Die architektonische Planung des Gebäudes erfolgt erst nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens bzw. im späteren Planungsverlauf. Daher sind die abschließenden Dimensionen des Neubaus bislang nicht bekannt, weshalb der Bebauungsplan flexible Ausformungsmöglichkeiten beinhalten soll. Um die hinzukommende Versiegelung möglichst niedrig zu halten, wird das neue Hallenbad auf bereits teilweise versiegelten Flächen des Sommerbades geplant und dessen Eingangsbereich zukünftig auch für das Sommerbad genutzt.

Das Verfahren befindet sich derzeit im Schritt der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB. Dabei werden der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung mit Umweltbericht und die zugrundeliegenden Gutachten öffentlich zugänglich gemacht und es besteht zwischen dem 13. März und dem 14. April die Möglichkeit, zum Verfahren eine Stellungnahme abzugeben. Dies kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen, beispielsweise elektronisch an die obige E-Mail-Adresse, per Post oder während der Dienststunden vor Ort zur Niederschrift.

Ihr Ansprechpartner

Herr Markus Kandler

Fristen

Vom 13. März bis 14. April besteht die Möglichkeit, zum Verfahren eine Stellungnahme abzugeben. 

Dies kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen, beispielsweise elektronisch an die obige E-Mail-Adresse, per Post oder während der Dienststunden vor Ort zur Niederschrift.